DKV Deutsche Krankenversicherung AG
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Allgemeine Hinweise - Pflegeversicherung in der Bundesrepublik Deutschland

Versicherte der gesetzlichen Krankenkasse und der privaten Krankenversicherung sind gesetzlich verpflichtet, sich gegen die Kosten der Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Die Pflegeversicherung wurde ab 1. Januar 1995 mit Einführung des SGB XI als "fünfte Säule" der Sozialversicherung in Deutschland eingeführt ("Gesetz zur sozialen Absicherung des Risikos der Pflegebedürftigkeit, Pflegeversicherungsgesetz – PflegeVG").

Die Träger der Pflegeversicherung sind die Pflegekassen, deren Aufgaben von den Krankenkassen wahrgenommen werden.

Alle gesetzlich krankenversicherten Personen wurden mit Inkrafttreten des SGB XI in die soziale Pflegeversicherung aufgenommen.
Alle Vollversicherten einer privaten Krankenversicherung wurden Mitglieder der privaten Pflegeversicherung (PPV).

Damit wurde erstmals ein Versicherungsschutz für nahezu die gesamte Bevölkerung eingeführt.

Um der Pflegeversicherung ausreichende Geldmittel zu verschaffen, begann die Beitragspflicht am 1. Januar 1995, während die ersten Leistungen erst ab 1. April 1995 beansprucht werden konnten.
Seit 1. April 1995 werden Leistungen für die häusliche Pflege übernommen, seit 1. Juli 1996 auch für die stationäre Pflege.

Am 1. Juli 2008 ist die Pflegereform in Kraft getreten. Das ist somit die erste Anpassung der Leistungen der Pflegepflichtversicherung seit ihrem Inkrafttreten 1995.
Das Wichtigste im Überblick!