DKV Deutsche Krankenversicherung AG
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Pflegezusatzversicherungen

Die Pflegeversicherung bietet nur den vom Gesetzgeber vorgeschriebenen Mindestschutz und leistet nur für den pflegerischen Bedarf. Aufwendungen, die nicht dem Bereich der Pflege zuzurechnen sind (z.B. Kosten für Unterkunft und Verpflegung im Pflegeheim), müssen Pflegebedürftige selbst tragen. So kann trotz dieser Pflichtversicherung im Ernstfall eine Lücke von mehreren hundert, oftmals mehreren tausend Euro im Monat entstehen.

In den meisten Fällen besteht also konkreter Bedarf für eine weitere finanzielle Vorsorge für den Pflegefall. Diese Lücke können Sie schließen. Stocken Sie mit den Ergänzungstarifen der DKV Deutsche Krankenversicherung AG die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung auf.

Die Pflegezusatzversicherungen der DKV im Überblick

Die Pflegezusatzversicherungen der DKV sind der einfache Weg, den Basisschutz der Pflegeversicherung zu verbessern. Die DKV bietet Ihnen folgende ergänzende Pflegezusatzversicherungen an:

Pflegekostenversicherung: Aufstockung der im Gesetz definierten Pflegeleistungen entsprechend den Pflegestufen I bis III. Gut zu wissen: sie finden auch eine wichtige Ergänzung für individuelle Pflegemaßnahmen.

Pflegetagegeld: Tagegeld, das entsprechend der Pflegestufen I bis III gezahlt wird und nach eigenen Wünschen verwendet werden kann.

Kurzinformationen zur den Pflegezusatzversicherungen der DKV

Pflegekostenversicherung (Tarif PEK)

Schutz auf deutlich höherem Niveau: Ihr Plus zur gesetzlichen Pflegepflichtversicherung. Sie erhalten -entsprechend der festgestellten Pflegestufe I bis III - Leistungen auf hohem Niveau für alle im Gesetz definierten Aufwendungen.

Bei häuslicher Pflege

  • Aufwendungsersatz bei Pflege durch anerkannte Pflegefachkräfte (z.B. Pflegedienste)
  • Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen (z.B. Tochter)
  • Aufwendungsersatz bei Verhinderung der Pflegeperson für maximal 4 Wochen pro Jahr
  • Erstattung von Aufwendungen für zum Verbrauch bestimmte Hilfsmittel

Bei teil- oder vollstationärer Pflege und Kurzzeitpflege

  • Aufwendungsersatz für allgemeine Pflegeleistungen
  • Pflegegeld bei Pflege durch Pflegepersonen

Weitere Tarifdetails und Informationen zu den Beiträgen erhalten Sie im Internetauftritt der DKV ...

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Pflegetagegeld (Tarif PET)

Die Freiheit selbst zu entscheiden: Leistungen für individuelle Bedürfnisse. Sie erhalten - entsprechend der festgestellten Pflegestufe I bis III gezahlt wird und nach eigenen Wünschen verwendet können.

Versicherbar sind 10 - 80 €/ Tag, in Verbindung mit dem Tarif PEK maximal 70 €/Tag.

Weitere Tarifdetails und Informationen zu den Beiträgen erhalten Sie im Internetauftritt der DKV ...

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