Pflegegrad beantragen: Unterstützung durch miCura Münster

Die Beantragung eines Pflegegrades ist ein wichtiger und oft schwerer Schritt, um notwendige Pflegeleistungen zu erhalten. Mit der richtigen Beratung und Unterstützung ist die Beantragung unkompliziert und führt schnell zu den benötigten Leistungen aus der Pflegeversicherung. Die Pflegeberatung von miCura, welche halbjährig erfolgen kann, bietet dabei wertvolle Unterstützung.

Von Ines Erfurth

| 16. August 2024

Von Ines Erfurth

| 16. August 2024

Was ist ein Pflegegrad?

Ein Pflegegrad ist die wichtigste Voraussetzung, um Leistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Die Pflegegrade 1 bis 5 geben an, wie stark die Selbstständigkeit einer Person eingeschränkt ist – je höher der Pflegegrad, desto höher die Pflegeleistungen. Genaueres erfahren Sie hier.

Ablauf der Beantragung

  1. Formloser Antrag: Zunächst muss ein formloser Antrag bei der Pflegekasse der Krankenversicherung gestellt werden. Hierfür genügt ein einfaches Schreiben oder ein Anruf.
  2. Beratungsgespräch: Die Pflegekasse vereinbart daraufhin ein Beratungsgespräch, um den individuellen Hilfebedarf zu ermitteln.
  3. Medizinisches Gutachten: Ein Gutachter besucht den Antragsteller zu Hause, um die Pflegebedürftigkeit anhand eines festen Punktesystems zu bewerten.

Tipp: Viele Pflegebedürftige streben danach, besonders aktiv und selbstständig zu erscheinen. Um nicht als vermeintlich schwach zu gelten, werden daher Fragen zur mentalen Gesundheit oft nicht wahrheitsgemäß beantwortet. Seien Sie unbesorgt und bleiben Sie einfach authentisch! Das Gutachten ist weder eine Prüfung, die es zu bestehen gilt, noch ein Urteil über Ihre Persönlichkeit. Im Mittelpunkt steht immer die gesellschaftliche Unterstützung, auf die jeder Mensch ein Anrecht hat.

  1. Ausfüllen des Antragsformulars: Ein detailliertes Formular, das die Pflegebedürftigkeit und persönliche Informationen abfragt, muss ausgefüllt und an die Pflegekasse zurückgesendet werden. Diese Formulare sind oft nur wenige Seiten lang und einfacher auszufüllen als zunächst gedacht.
  2. Entscheidung und Bescheid: Auf Basis des Gutachtens entscheidet die Pflegekasse über den Pflegegrad. Der Bescheid wird schriftlich mitgeteilt und die Pflegeleistungen können rückwirkend ab dem Tag der Antragstellung in Anspruch genommen werden.

Unterstützung durch miCura

Der ambulante Pflegedienst miCura steht Ihnen bei jedem Schritt des Antragsverfahrens zur Seite. Sollte das Ausfüllen des Antragsformulars oder die Vorbereitung auf das Gutachten Unterstützung erfordern, bietet miCura eine Pflegeberatung an. Die erfahrenen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen helfen Ihnen nicht nur bei der Antragstellung, sondern unterstützen Sie auch bei Fragen und Unsicherheiten rund um die Pflegeversicherung.

Wo wird der Pflegegrad beantragt?

Der Pflegegrad wird direkt bei der Pflegeversicherung beantragt. Gesetzlich Versicherte wenden sich hierfür an ihre Pflegekasse, die an die Krankenversicherung angegliedert ist. Privatversicherte stellen den Antrag bei ihrer privaten Pflege-Pflichtversicherung (PPV). Je nach Versicherungsform erfolgt die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst (MD) bei gesetzlicher oder Medicproof bei privater Versicherung.

Wer stellt den Pflegegrad-Antrag?

Die pflegebedürftige Person muss den Antrag selbst unterschreiben, da nur sie gegenüber ihrer Pflegeversicherung leistungsberechtigt ist. Gesetzliche Betreuer oder Bevollmächtigte können diese Aufgabe ebenfalls übernehmen.

Mit miCura sind Sie nicht allein

Der Antrag auf einen Pflegegrad kann für viele Menschen mit Unsicherheiten verbunden sein, etwa der Sorge um den Verlust ihrer Selbstständigkeit oder der Angst vor Fehlern bei der Antragsstellung ohne Unterstützung von Angehörigen. Bei miCura verstehen wir diese Herausforderungen und lassen Sie damit nicht allein. Wir begleiten Sie einfühlsam durch den gesamten Prozess und stehen Ihnen jederzeit zur Seite.

Fazit

Die Beantragung eines Pflegegrades ist ein entscheidender Schritt, um Pflegeleistungen aus der Pflegeversicherung zu erhalten. Viele Senioren und Seniorinnen zögern jedoch, diesen Schritt zu gehen, da sie sich vor den vermeintlich endlosen Antragsformularen und den kritischen Gutachtern fürchten. Diese Bedenken sind verständlich, aber oft unbegründet. Die Beantragung ist weniger aufwändig, als es zunächst scheint und auch die Gutachter und Gutachterinnen sind sich der Sensibilität der Situation bewusst. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht der ambulante Pflegedienst miCura bereit, um umfassende Unterstützung und Beratung anzubieten.

Weitere Informationen und Details zur Unterstützung durch miCura finden Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik Informationen.

 

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