
Pflegebegutachtung durch den MD
Das müssen Sie wissen
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So ist der Ablauf
Wie wird die Pflegebedürftigkeit festgestellt?
Sobald ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter (z. B. MEDICPROOF bei privat Versicherten) mit einem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.
Anschließend kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und führt die Pflegebegutachtung durch. Er oder sie möchte einen Eindruck von der persönlichen Pflegesituation gewinnen und sehen, wie selbstständig der Antragsteller ist. Neben körperlichen Beeinträchtigungen sind auch kognitive Fähigkeiten und die Alltagskompetenz entscheidend.
Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Einteilung in Pflegegrade (1-5). Je höher der Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist, desto mehr Leistungen erhält die betroffene Person aus ihrer Pflegeversicherung.
Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegegrade & Leistungen der Pflegeversicherung
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Wir beraten & begleiten Sie
Gerne beraten wir Sie zum Ablauf von Prüfungen und Hausbesuchen und zeigen Ihnen, wie Sie sich darauf vorbereiten können. Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie den Gutachtertermin durch unsere Pflegefachkraft begleiten lassen möchten. Auf diesem Wege lassen sich die Grundlagen der Pflegegrade und eventuell auftretende Missverständnisse direkt klären. Diese Leistung ist kostenpflichtig.
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