Auf dem Bild sieht man ein älteres Paar, welches von einer Person beraten wird.

Pflegebegut­achtung durch den MD

Das müssen Sie wissen

Finden Sie Ihren Ansprechpartner

Finden Sie jetzt Ihren Ansprechpartner:

So ist der Ablauf

Wie wird die Pflege­bedürftigkeit festgestellt?

Sobald ein Antrag bei der Pflegekasse gestellt wurde, beauftragt diese den Medizinischen Dienst (MD) oder andere unabhängige Gutachter (z. B. MEDICPROOF bei privat Versicherten) mit einem Gutachten zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit.

Anschließend kommt eine Gutachterin oder ein Gutachter zu Ihnen nach Hause und führt die Pflegebegutachtung durch. Er oder sie möchte einen Eindruck von der persönlichen Pflegesituation gewinnen und sehen, wie selbstständig der Antragsteller ist. Neben körperlichen Beeinträchtigungen sind auch kognitive Fähigkeiten und die Alltagskompetenz entscheidend.

Wird eine Pflegebedürftigkeit festgestellt, erfolgt die Einteilung in Pflegegrade (1-5). Je höher der Pflegegrad (früher Pflegestufe) ist, desto mehr Leistungen erhält die betroffene Person aus ihrer Pflegeversicherung.

Weitere Informationen finden Sie hier:
Pflegegrade & Leistungen der Pflegeversicherung

Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von YouTube. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.

Mehr Informationen

Gut zu wissen!

Erneutes Gutachten wenn Pflegebedürftigkeit steigt

Liegt die letzte MD-Prüfung schon länger zurück und Sie haben den Eindruck, dass sich der Zustand verschlechtert hat (z.B. durch demenzielle Veränderungen), können Sie eine erneute Begutachtung bei der Pflegekasse beantragen.

Auf dem Bild sieht man mehrere miCura-Mitarbeiterinnen.

Immer an Ihrer Seite

Wir beraten & begleiten Sie

Gerne beraten wir Sie zum Ablauf von Prüfungen und Hausbesuchen und zeigen Ihnen, wie Sie sich darauf vorbereiten können. Natürlich stehen wir Ihnen auch zur Seite, wenn Sie den Gutachtertermin durch unsere Pflegefachkraft begleiten lassen möchten. Auf diesem Wege lassen sich die Grundlagen der Pflegegrade und eventuell auftretende Missverständnisse direkt klären. Diese Leistung ist kostenpflichtig.

Mehr zu unseren Leistungen:
Pflegegrade & Leistungen der Pflegeversicherung