Auf dem Bild sieht man eine ältere Frau. Eine jüngere Frau hat die Hände auf Ihre Schultern gelegt.

Pflegegrade &
Leistungen der Pflege­versicherung

Informationen & Hintergründe

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Auf dem Bild sieht man drei Menschen, wie sie miteinander sprechen.

Pflegebedürftigkeit

Das leistet die Pflege­versicherung für Sie

Sie können Leistungen der Pflegeversicherung beziehen, sofern Sie pflegebedürftig sind. Pflegebedürftigkeit liegt dann vor, wenn durch gesundheitliche Beeinträchtigungen die Selbstständigkeit soweit eingeschränkt ist, dass für voraussichtlich mindestens 6 Monate pflegerische und betreuerische Unterstützung benötigt wird.

Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung

Wer Leistungen der Pflegeversicherung in Anspruch nehmen möchte, muss zuvor einen Antrag bei der Pflegekasse stellen. Privat Versicherte stellen den Antrag bei ihrer Versicherung. Ob eine Pflegebedürftigkeit vorliegt, entscheidet die Pflegekasse bzw. das private Versicherungsunternehmen. Dies geschieht auf Grundlage eines unabhängigen Gutachtens des Medizinischen Dienstes (MD) oder der Firma MEDICPROOF (bei privat Versicherten).

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Wie wichtig eine private Absicherung bei Pflegebedürftigkeit ist, können Sie hier lesen.

Wir erklären es Ihnen

Was ist ein Pflegegrad?

Wie hoch die Leistungen der Pflegeversicherung sind, bemisst sich nach dem Pflegegrad (früher Pflegestufe). Dabei orientiert sich die Festlegung des Pflegegrades an Fragen wie: Was kann der Pflegebedürftige im Alltag noch leisten? Wie selbstständig ist der oder die Pflegebedürftige noch?

Die fünf Pflegegrade orientieren sich daran, wie stark die pflegebedürftige Person in ihren Fähigkeiten und ihrer Selbstständigkeit beeinträchtigt ist.

Sie reichen von geringen Beeinträchtigungen (Pflegegrad 1) bis zu schwersten Beeinträchtigungen, die mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung einhergehen (Pflegegrad 5).

Das Gutachten wirft einen Blick auf folgende sechs Lebensbereiche:

  • Mobilität
  • Geistige und kommunikative Fähigkeiten
  • Verhaltensweisen und psychische Problemlagen
  • Selbstversorgung
  • Umgang mit krankheits- oder therapiebedingten Anforderungen und Belastungen
  • Gestaltung des Alltagslebens und sozialer Kontakte

Einige wichtige Leistungen der Pflege­versicherung im Überblick

Pflegesachleistungen | Pflegegeld | Kombinationsleistungen | Entlastungsbetrag | Verhinderungspflege | Pflegehilfsmittel

Wer pflegebedürftig ist, bekommt – in Abhängigkeit vom Pflegegrad – Geldleistungen oder Sachleistungen. Pflegesachleistungen nennt man die Hilfe von professionellen Pflegediensten. Pflegegeld gibt es für die Betreuung und Pflege durch Angehörige, Nachbarn oder Freunde zu Hause. Die Betroffenen können Pflegesachleistungen und Pflegegeld auch kombinieren, sogenannte Kombinationsleistungen. Das bedeutet: Einen Teil der Pflege können Angehörige oder Freunde übernehmen. Den anderen Teil der Pflege verrichtet ein mobiler Pflegedienst. Die Leistungen rechnet der Pflegedienst mit der Pflegekasse ab.

Wenn eine private Pflegeperson ausfällt, zum Beispiel wegen Krankheit oder Urlaub, übernimmt die Pflegeversicherung die Kosten für eine Ersatzpflege bzw. Verhinderungspflege für bis zu 6 Wochen. Pflegebedürftige Personen, die zu Hause gepflegt werden, können einen Entlastungsbetrag bekommen. Das Geld soll sie und ihre pflegenden Angehörigen im Alltag unterstützen.

Die folgende Tabelle gibt einen Überblick über die Höhe dieser Leistungen je Pflegegrad:

Geldleistung ambulant

Sachleistung ambulant

Entlasungsbetrag (zweckgebunden)
125 €

Verhinderungspflege

Geldleistung ambulant
316 €

Sachleistung ambulant
689 €

Entlasungsbetrag (zweckgebunden)
125 €

Verhinderungspflege
1.612 €

Geldleistung ambulant
545 €

Sachleistung ambulant
1.298 €

Entlasungsbetrag (zweckgebunden)
125 €

Verhinderungspflege
1.612 €

Geldleistung ambulant
728 €

Sachleistung ambulant
1.612 €

Entlasungsbetrag (zweckgebunden)
125 €

Verhinderungspflege
1.612 €

Geldleistung ambulant
901 €

Sachleistung ambulant
1.995 €

Entlasungsbetrag (zweckgebunden)
125 €

Verhinderungspflege
1.612 €