Verhinderungspflege/ Urlaubsvertretung
Nehmen Sie sich eine Auszeit!
Sie sind erschöpft von der Pflege und Betreuung Ihres Angehörigen? Oder sind Sie selbst krank und müssen sich einer Behandlung unterziehen?
Dann können Sie eine Ersatzpflege – eine sogenannte Verhinderungspflege – bei uns in Anspruch nehmen. Eine Vertretung für ein paar Stunden, Tage oder Wochen, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Auch im Falle eines wichtigen Termins oder geplanten Urlaubs sind wir für Sie da.
Voraussetzung für die Verhinderungspflege
Um die Verhinderungs- oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate von Ihnen zu Hause gepflegt worden sein.
EXPERTEN-TIPP

Frau Lopez, Pflegedienstleitung Münster
Kann die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden?
“Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der Ersatzpflege für maximal 6 Wochen oder 42 Tage. Diese können Sie in einzelne Tage aufteilen oder sogar stundenweise in Anspruch nehmen.”
Sie haben Interesse an einer stunden-, tage- oder wochenweisen Urlaubsvertretung oder Krankheitsvertretung für die Pflege? Schreiben Sie uns oder finden Sie hier Ihren direkten Ansprechpartner vor Ort.