Pflegeberatung & Beratungsbesuche
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Beratungsbesuche zum Nachweis bei der Pflegekasse
Wer Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung selbst übernimmt und dafür Pflegegeld bezieht, ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, Beratungsbesuche (Qualitätssicherungsbesuche) von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Beratungsbesuche dienen also der fachlichen Unterstützung pflegender Angehöriger.
Wir sind für Sie da! Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflege und Alltag bewältigen.
Gemeinsam in Ihrem Zuhause
miCura Pflegeprofi gibt
individuelle Tipps
für den Alltag
Pflege kann Sie und Ihre Angehörige vor unerwartete Herausforderungen stellen, in diesem Moment möchten wir für Sie da sein. Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger können dabei eine regelmäßige Hilfe sein, indem sie pflegefachlich unterstützen. Die Pflegefachkraft, die zu Ihnen nach Hause kommt, kann Probleme erkennen, Ihnen mit praktischen Tipps helfen, Ratschläge für die Pflegeaufgaben geben und Lösungen anbieten. Gerne besprechen wir bspw. gemeinsam mit Ihnen die Themen der Checklist, um die für Sie wichtigsten Informationen zu klären.
Wir beraten sie individuell und ausführlich
Ist eine erneute Begutachtung zur Feststellung eines höheren Pflegegrades ratsam? Dann bereiten wir auch auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst (MD) bzw. medicproof vor.
Für Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der pflegebedürftigen Person beantragen.
Von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt
Pflegehilfsmittel
Zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden der pflegebedürftigen Personen stellen die Pflegekassen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad und orientiert sich an dem vorliegenden Einzelfall.
- Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie z.B. Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz.
- Technische Hilfen, die die Versorgung erleichtern sollen. Dazu gehören Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Polster für die Lagerung, Duschsitz und Nachtstühle.