Ein Mann legt seine Hand auf die Hand einer weiteren Person auf seiner Schulter.

Pflegeberatung & Beratungs­besuche

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Beratungsbesuche zum Nachweis bei der Pflegekasse

Wer Pflege und Betreuung in der häuslichen Umgebung selbst übernimmt und dafür Pflegegeld bezieht, ist nach § 37 Abs. 3 SGB XI verpflichtet, Beratungsbesuche (Qualitätssicherungsbesuche) von einem zugelassenen Pflegedienst durchführen zu lassen. Beratungsbesuche dienen also der fachlichen Unterstützung pflegender Angehöriger.

Wir sind für Sie da! Wir zeigen Ihnen, wie Sie Pflege und Alltag bewältigen.

Gut zu wissen!

Wie oft finden Beratungsbesuche statt?

Gem. § 37 Abs. 3 SGB XI

  • bei Pflegegrad 2 und 3: Ein Beratungsbesuch pro Halbjahr
  • bei Pflegegrad 4 und 5: Ein Beratungsbesuch pro Vierteljahr
  • bei Pflegegrad 1: Alle Pflegebedürftigen, die schon körperbezogene Pflegemaßnahmen erhalten, können freiwillig einen Beratungsbesuch pro Halbjahr in Anspruch nehmen.

Kosten entstehen Ihnen keine, diese werden von Ihrer Pflegekasse übernommen.

  • Welche Hilfe und Entlastungsmöglichkeiten gibt es?

  • Welche Pflegehilfsmittel sind sinnvoll und wie werden diese beschafft?

  • Welche Hebe- und Lagerungstechniken können die Pflege erleichtern?

  • Könnten Veränderungen in der Wohnung hilfreich sein?

  • Ist der Pflegegrad noch ausreichend?

Gemeinsam in Ihrem Zuhause

miCura Pflegeprofi gibt
individuelle Tipps
für den Alltag

Pflege kann Sie und Ihre Angehörige vor unerwartete Herausforderungen stellen, in diesem Moment möchten wir für Sie da sein. Die Beratungsbesuche für Pflegegeldempfänger können dabei eine regelmäßige Hilfe sein, indem sie pflegefachlich unterstützen. Die Pflegefachkraft, die zu Ihnen nach Hause kommt, kann Probleme erkennen, Ihnen mit praktischen Tipps helfen, Ratschläge für die Pflegeaufgaben geben und Lösungen anbieten. Gerne besprechen wir bspw. gemeinsam mit Ihnen die Themen der Checklist, um die für Sie wichtigsten Informationen zu klären.

Wir beraten sie individuell und ausführlich

Ist eine erneute Begutachtung zur Feststellung eines höheren Pflegegrades ratsam? Dann bereiten wir auch auf Wunsch mit Ihnen gemeinsam das Gespräch mit dem Medizinischen Dienst (MD) bzw. medicproof vor.

Für Umbaumaßnahmen in der Wohnung können Sie bei Ihrer Pflegekasse finanzielle Zuschüsse für Maßnahmen zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes der pflegebedürftigen Person beantragen.

Von den Pflegekassen zur Verfügung gestellt

Pflegehilfsmittel

Zur Erleichterung der Pflege und zur Linderung der Beschwerden der pflegebedürftigen Personen stellen die Pflegekassen Pflegehilfsmittel zur Verfügung. Der Anspruch besteht unabhängig vom Pflegegrad und orientiert sich an dem vorliegenden Einzelfall.

Welche unterschiedlichen Pflegehilfsmittel gibt es?
  • Zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel wie z.B. Desinfektionsmittel, Bettschutzeinlagen, Einmalhandschuhe, Mundschutz.
  • Technische Hilfen, die die Versorgung erleichtern sollen. Dazu gehören Pflegebetten, Rollstühle, Hebegeräte, Polster für die Lagerung, Duschsitz und Nachtstühle.
Sie haben weitere Fragen? Wir beraten Sie gerne.

Müssen Sie alle Pflegehilfsmittel selber zahlen?

Nein. Für Verbrauchsmittel trägt die Pflegekasse Kosten bis zu 40 Euro im Monat – entweder als Sachleistung oder Kostenerstattung.

Bei weiteren Fragen rufen Sie uns gerne an!