Man sieht eine ältere Frau mit einer Decke auf dem Schoß. Vor ihr kniet eine Pflegerin und lächelt die Frau an.

Verhinderungs­pflege

Wir vertreten Sie in der Pflege –
für Stunden, Tage oder Wochen

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Wir sind für Sie da!

Nehmen Sie sich Zeit, wenn Sie sie brauchen!

Pflege und Betreuung können oft herausfordernd sein, insb. wenn sie zu weiteren Aufgaben in den Alltag integriert werden müssen. Wenn Sie erschöpft von der Pflege Ihrer Angehörigen sind oder Sie selbst krank sind und sich einer Behandlung unterziehen müssen, unterstützen wir Sie nach Bedarf.

Bei unserer Ersatzpflege – eine sogenannte Verhinderungspflege – vertreten wir Sie für ein paar Stunden, Tage oder Wochen, ganz nach Ihren individuellen Bedürfnissen. Auch im Falle eines wichtigen Termins oder geplanten Urlaubs sind wir für Sie da.

Um die Verhinderungs- oder Ersatzpflege in Anspruch nehmen zu können, muss der Pflegebedürftige mindestens sechs Monate von Ihnen zu Hause gepflegt worden sein. Gerne beraten wir Sie zu den Möglichkeiten

Zwei Männer sitzten mit Kindern vor einem Zelt beim Camping. Alle lachen.

Gut zu wissen!

Die Kosten für die Verhinderungspflege werden bis zu 1.612 Euro jährlich und für maximal 6 Wochen durch die Pflegeversicherung (ab Pflegegrad 2) übernommen.

Die Leistungen für Verhinderungspflege und Kurzzeitpflege können miteinander kombiniert werden: Wenn die Leistungen für Kurzzeitpflege im Jahr nicht oder nicht vollständig abgerufen wurden, können bis zu 50 % – das sind 806 Euro – für die Verhinderungspflege genutzt werden. Die Leistungen für Ersatzpflege lassen sich so auf 2.418 Euro im Kalenderjahr erhöhen.

Experten-Tipp

Kann die Urlaubs- oder Krankheitsvertretung mehrmals im Jahr in Anspruch genommen werden?

Die Pflegekassen übernehmen die Kosten der Ersatzpflege für maximal 6 Wochen oder 42 Tage. Diese können Sie in einzelne Tage aufteilen oder sogar stundenweise in Anspruch nehmen.

Frau Lopez, Pflegedienstleitung Münster